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10.09.2024

Neue städtische Stundenverrechnungssätze für Kleinarbeiten mit dem Amt für Bau und Immobilien vereinbart

Es ist uns nach intensiven Gesprächen gelungen, beim Amt für Bau und Immobilien (ABI) neue „städtische Stundenverrechnungssätze für Kleinaufträge, die nicht vorhersehbar bzw. bei denen eine Angebotseinholung gemessen an der zu erbringenden Leistung unwirtschaftlich sind“, zu vereinbaren. Sie gelten ab sofort.

Sie finden die Verrechnungssätze im internen Bereich der EIFFM-Homepage: www.eiffm.de/fuer-mitglieder/allgemeine-infos/stadt-frankfurt.html

Sollten Sie Ihren Login verlegt haben, melden Sie sich bitte bei Landesverband unter www.liv-fehr.de/geschaeftsstelle.html.

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